Das Persönliche Budget

Was ist ein Persönliches Budget?

Budget = Geld

Dieses Geld können Menschen mit Behinderung bekommen, wenn sie Unterstützung brauchen. Das Persönliche Budget gibt es seit dem 01. Januar 2008.

Früher

Der Deutsche Staat gibt Geld z.B ans Wohnheim. Das Wohnheim gibt das Geld für die Betreuung seiner Bewohner aus.

Jetzt (ab 01.01.2008)

Der Deutsche Staat gibt Geld an den Menschen mit Behinderung. Der Mensch mit Behinderung gibt das Geld  für die Unterstützung die er braucht.

Für wenn ist das Persönliche Budget?

Für alle Menschen mit Behinderung.

  • Menschen mit geistiger Behinderung
  • Menschen mit Körperlicher Behinderung
  • Menschen mit seelischer Behinderung
  • Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen

Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden welche Unterstützung sie von wem haben wollen.

Für was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget muss für Unterstützung ausgegeben werden. Diese brauchen Menschen mit behinderungen in verschiedenen Bereichen:

Zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Pflege
  • Hilfe bei der Arbeit
  • Hilfe für das Wohnen
  • Hilfe in der Freizeit

Besonderheit

Die Hilfen werden von verschiedenen Stellen bezahlt, z.B. das Sozialamt. Diese Stellen heißen Träger. Beim Persönlichen Budget ist es auch möglich, dass mehrere dieser Stellen zusammenarbeiten. Dann ist es ein sogenanntes Trägerübergreifendes Persönliches Budget.

DAS PERSÖNLICHE BUDGET IST KEIN TASCHENGELD.

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Die Höhe des Persönlichen Budget hängt davon ab, wie viel Hilfe der Mensch mit Behinderung braucht.

Menschen die schwerer behindert sind brauchen viel Hilfe. Sie bekommen auch ein höheres Persönliches Budget.

Menschen die leichter behindert sind brauchen wenig Hilfe. Sie bekommen auch ein kleineres Persönliche Budget.

Wie oft gibt es das Geld?

Einmal im Monat wird das Persönliche auf das Konto des Menschen mit Behinderung überwiesen. In manchen Fällen gibt es ein Persönliches Budget auch nur einmalig.

Wie bekomme ich nun ein Persönliches Budget?

Antrag stellen

In diesem Antrag steht: "Ich möchte ein Persönliches Budget".

Diesen Antrag schicken sie dann z.B. an die

  • Pflegekasse
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Jugendamt
  • Sozialamt
  • Intergrationsamt
  • Agentur für Arbeit

Die ganzen Stellen nennt man Träger.

Es gibt auch sogenannte Servicestellen. Dort kann man auch einen Antrag stellen.

Der Träger, an den er Antrag geschickt wurde, prüft diesen nun. Er prüft, ob er zuständig ist. Ist er das nicht, leitet er den Antrag weiter.

Gespräch

Bei diesem Gespräch sind folgende Personen anwesend:

  • Menschen mit Behinderung
  • eine Person, dem der Mensch mit Behinderung vertraut
  • Jemanden von dem Träger, der die Unterstützung bezahlt.

Bei diesem Gespräch geht es um folgendes:

  • Welche Unterstützung braucht der Mesnch mit Behinderung (z.B. im Bereich Freizeit, Wohnen,...)?
  • Wieviel Unterstützung brauch der Mensch mit Behinderung?
  • Wie hoch wird das Persönliche Budget sein, dass der Mensch mit Behinderung bekommt?
  • Wer ist der "Beauftragte" des Menschen mit Behinderung?
  • Wenn das Geld von mehreren Trägern kommt, muss es eine Person geben, die alles bearbeitet. Dies ist dann der Beauftragte.

Nach dem Gespräch

Nun müssen der oder die Träger eine sogenannte Stellungnahme schreiben.

  • Welche Unterstützung der Mensch mit Behinderung als Persönliches Budget bekommen können?
  • Welche Unterstützung der Mensch mit Behinderung braucht?
  • Wieviel Geld oder Gutscheine bekommt?
  • Was soll im Vertrag stehen?

Vertrag

Der Mensch mit Behinderung schließt mit seinem Beauftragten einen Vertrag. Dieser Vertrag nennt man Zielvereinbarung.

Was in der Zielvereinbarung steht

  • Welche Unterstützung bekommt der Mensch mit Behinderung.
  • Welche Ziele hat diese Unterstützung.
  • Bis wann sollen diese Ziele erreicht werden.
  • Ob und wie der Mensch mit Behinderung das Persönliche Budget verwendet hat (Abrechnung).
  • Der Vertrag gilt zwei Jahre, danach gibt es wieder ein Gespräch.

Der Bescheid

Immer wenn von einer Stelle etwas beschlossen wird, gibt es einen Bescheid. Im Bescheid zum Persönlichen Budget steht, wie viel Geld der Mensch mit Behinderung bekommt. Es steht auch drin, wofür er es bekommt. ist der Mensch mit Behinderung nicht zufrieden, kann er Widerspruch einlegen.

Beispiel

Lisa Leise, 29 Jahre alt

Lisa wohnt im Wohnheim und möchte gerne in eine eigene Wohnung ziehen. Lisa sitzt im Rollstuhl.

Lisa braucht Hilfe beim

  • Körperpflege
  • Anziehen
  • Putzen
  • Einkaufen
  • kochen
  • Freizeit

Dies bekommt sie alles von den Betreuten im Wohnheim. In einer eigenen Wohnung braucht sie eine oder mehrere Personen, die ihr bei diesen Dingen helfen. Hat sie diese Hilfe nicht, kann sie auch nicht ausziehen.

Lisa will nun ein Persönliches Budget, damit sie in einer eigenen Wohnung wohnen kann.

Lisa stellt einen Antrag

Sie stellt den Antrag beim Sozialamt. In den Antrag schreibt sie: "Ich möchte das Persönliche Budget, damit ich endlich in einer eigenen Wohnung leben kann.

Lisa hat ein wichtiges Gespräch

Bei dem Gespräch sind folgende Personen anwesend:

  • Lisa
  • Ihre Schwester, der sie sehr vertraut
  • eine Frau vom Sozialamt und von der Pflegeversicherung

Bei dem Gespräch wird festgestellt, dass Lisa in folgende Bereichen eine Unterstützung braucht

  1. Pflege: hier braucht Lisa ganz viel Unterstützung
  2. Hauswirtschaft: hier braucht Lisa viel Unterstützung
  3. Anziehen: hier braucht Lisa ein bisschen Unterstung
  4. Freizeit: hier braucht Lisa viel Unterstützung

Lisa soll ein Budget von ca. 700 Euro im Monat bekommen.

Der Beauftragte ist das Sozialamt, weil Lisa dorthin ihren Antrag geschickt hat.

Lisa unterschreibt ihren Vertrag

In diesem Vertrag steht folgendes: Fr. Lisa Leise bekommt Unterstützung im Bereich Pflege und Bereich Anziehen

Hier kommt jeden Tag zweimal eine Person vorbei. In der Früh und am Abend. Sie hilft Lisa sich zu waschen und sich anzuziehen.

Bereich Hauswirtschaft

Hier hilft ihr jemand einmal die Woche beim Einkaufen. Dreimal die Woche bereitet jemand mit ihr die Essen für die Woche zu. Einmal die Woche gibt es Unterstützung beim Wäschewaschen.

Bereich Freizeit

Fr. Leise sucht sich jemanden, der sie bei Bedarf unterstützt, wenn sie Freizeitaktivitäten machen will.

Welche Ziele hat diese Unterstützung

  • Fr. Leise lernt sich selbst Essen zuzubereiten.
  • Fr. Leise lernt ihre Wäsche selbst zu waschen.
  • Fr. Leise lernt sich soweit wie möglich selbst zu waschen und sich anzuziehen.

Bis wann sollen diese Ziele erreicht werden

in zwei Jahren sollen diese Ziele erreicht sein. Dann wird nochmals ein Gespräch stattfinden.

Abrechnung

Fr. Leise muss sich immer unterschreiben lassen, wenn jemand bei ihr war. Hier sind das Datum, die Tätigkeit und die Person wichtig. Am Ende jedes Monats muss Fr. Leise sich unterschreiben lassen, dass sie die Personen, die sie unterstützen bezahlt hat. Im Bereich Freizeit muss sie alle Rechnungen (z.B Eintrittskarten) am Ende vom Monat beim Sozialamt abgeben. Der Vertrag gilt zwei Jahre. Fr. Leise bekommt im Monat ein Budget in Höhe von 700 Euro

Lisa bekommt Post vom Sozialamt

Lisa bekomt vom Sozialamt einen Bescheid. Lisa freut sich sehr, da sie alles bewilligt bekommen hat, was sie braucht. Nun sucht sie mit ihrer Schwester gerade eine behindertengerecht Wohnung

 

NOCH FRAGEN?

BITTE DIESE UNBEDINGT STELLEN. NUR SO LERNEN MENSCHEN MIT BEHINDERUNG ETWAS ÜBER DAS PERSÖNLICHE BUDGET.